AGB

I.             Geltungsbereich / Ausschluss des Vertrages

1.1.        Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der Schockemoehle Sports GmbH ("Verkäufer"), soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die Bedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Verkäufers abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Sind die Bedingungen des Verkäufers dem Kunden nicht mit dem Angebot oder Katalog übersandt worden, so gelten sie gleichwohl, wenn sie im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen regelmäßig vereinbart werden und der Kunde ihrer Geltung nicht widerspricht.

 

II.            Angebot, Vertragsschluss

2.1.        Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.

2.2 Der Kunde hat ein verbindliches Angebot abzugeben, das der Verkäufer innerhalb von vier Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen kann.

2.3 Der Verkäufer behält sich vor, bei nachträglicher Auftragsstornierung eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Nettoauftragssumme zu berechnen. Nach einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung wird keine Auftragsstornierung, weder ganz noch teilweise, akzeptiert.

2.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsmodalitäten behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle bestehenden Aufträge ohne weitere Angabe von Gründen zu stornieren und Stornogebühren in Höhe von 30% der Nettoauftragssumme für jeden stornierten Auftrag zu berechnen.

 

III.          Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.

3.2 Die in Preislisten oder Katalogen des Verkäufers genannten Preise sind Richtpreise und bis zur Auftragsbestätigung des Verkäufers unverbindlich. Erfolgt die Lieferung in Abstimmung mit dem Kunden oder aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Kunden erhöhte Preise in Rechnung zu stellen, die den seit Vertragsschluss eingetretenen Kostensteigerungen des Verkäufers (insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen) entsprechen.

3.3 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Käufer als Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Nachträgliche Vertragsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich eines dadurch verursachten Maschinenstillstandes, gehen zu seinen Lasten.

 

IV.           Liefer- und Leistungszeit

4.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Kunden.

4.2 Bei Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die auf höherer Gewalt beruhen (z.B. Streik oder Aussperrung, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Verzögerungen in der Materialbereitstellung aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer des Verkäufers usw.), verlängern sich die vereinbarten Lieferzeiten um die Dauer der Verzögerung. Wird der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt dauerhaft, mindestens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten, an der Lieferung gehindert, wird er von seiner Lieferverpflichtung befreit. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall in keiner Weise haftbar zu machen.

 

V.            Versand und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Fracht- und Verpackungskosten werden bei Versand zusätzlich in Rechnung gestellt. Etwaige Teillieferungen werden einschließlich der Fracht- und Verpackungskosten für jede Teillieferung einzeln berechnet. Der Verkäufer ist in der Wahl der Versandart frei.

5.2 Verladung und Versand erfolgen in der Regel unversichert; der Verkäufer verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers Sendungen auf dessen Kosten handelsüblich zu versichern.

5.3 Mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer, Spediteur oder Abholer (auch bei Verwendung von Transportmitteln des Kunden), spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers des Verkäufers, trägt der Kunde die Gefahr. Falls der Versand aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, trägt der Kunde die Gefahr, sobald die Ware zur Verfügung gestellt ist.

5.4 Gerät der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Annahmeverzug oder sendet er die Lieferung unberechtigt zurück, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Nachfrist Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt 20 % des Nettowarenwertes, es sei denn, der Verkäufer weist einen höheren oder der Kunde weist einen niedrigeren oder gar keinen Schaden nach.

 

VI.          Zahlung

6.1 Die Rechnungen des Verkäufers sind mit Zugang beim Kunden ohne jeden Abzug fällig. Zahlt der Kunde den Preis einschließlich Nebenkosten gemäß Abschnitt III. ("Preise") nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung der Ware, kommt er ohne Mahnung in Verzug.

6.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, Wechsel insbesondere nur aufgrund besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Eingehende Zahlungen des Bestellers werden in nachstehender Reihenfolge auf die offenen Forderungen angerechnet: Kosten, Zinsen, Schäden bei der Lieferung von Waren. Bei mehreren gleichartigen Forderungen ist diejenige zuerst zu begleichen, die die geringste Sicherheit bietet; bei mehreren gleich sicheren Forderungen ist die älteste zuerst zu begleichen.

6.3 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

6.4 Der Kunde kann wegen Gegenansprüchen keine Leistungen verweigern, zurückhalten oder mit eigenen Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.5 Ist die Gegenleistung für die Lieferung von Waren durch den Verkäufer aufgrund vertraglicher Vereinbarung gestundet oder besteht eine Kontokorrentabrede, so ist der gesamte noch offene Forderungssaldo vom Kunden sofort zu begleichen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, der Kunde schuldhaft gegen eine vertragliche Vereinbarung verstößt, der Kunde den Eigentumsvorbehalt verletzt oder gefährdet, eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden vorliegt oder Zahlungseinstellung, nicht diskontfähige Wechsel, Wechsel- oder Scheckproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden vorliegen.

6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.

6.7 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6.8 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht. § 321 BGB bleibt unberührt.

 

VII.         Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, dem Verkäufer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Lieferung anzuzeigen. Hält der Kunde die vorgenannten Fristen nicht ein, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde verliert seine Mängelrechte nach den Ziffern 7.2 und 7.4.

7.2 Erweist sich die Ware als mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung von mangelfreier Ware verlangen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Rechte des Kunden auf Rücktritt und Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn die Mängel unerheblich sind.

7.3 Der Verkäufer kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

7.4 Schlägt die Nachbesserung durch den Verkäufer zweimal fehl, verweigert der Verkäufer die Nachbesserung oder führt der Verkäufer die Nachbesserung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist durch, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung zu verlangen. Die Rechte des Kunden auf Rücktritt und Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Der Verkäufer kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

7.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz von Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung der Ware (z.B. Lagerung, Verwendung oder Behandlung) durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

 

VIII.       Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich der Verkäufer die folgenden Sicherheiten vor, die er nach seiner Wahl anteilig freigeben wird, soweit ihr realisierbarer Wert die Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten der Sicherung der Saldoforderung.

8.2 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Verkäufer gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Für den Fall, dass dennoch ein Dritter Rechte an den Sicherheiten erwirbt, tritt der Kunde seine sämtlichen Rechte an den Sicherheiten unverzüglich an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügung über das Sicherungsgut durch einen Dritten erfolgt ist.

8.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware des Verkäufers mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.

8.4 Der Kunde ist berechtigt, die vom Verkäufer gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Sicherheiten an den Kunden ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in vollem Umfang nachkommt, ist der Kunde zur Einziehung der an den Verkäufer sicherungshalber abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kunden die Offenlegung des Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten oder die Aushändigung aller für die Geltendmachung der Ansprüche des Verkäufers erforderlichen Unterlagen zu verlangen.

 

IX.          Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer - außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur bei Verletzung von Kardinalpflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch in Höhe der dem Verkäufer aus dem jeweiligen Vertrag zustehenden Vergütung.

9.3 Die Haftung für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, Produktions- oder Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Vermögensschäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4 Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gemäß den Ziffern 9.2, 9.3 und 9.4 gelten nicht für die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Gesetz, z.B. aus einer Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Soweit die Haftung des Verkäufers nach den Ziffern 9.2, 9.3 und 9.4 beschränkt oder ausgeschlossen ist, erstreckt sich die Beschränkung oder der Ausschluss auch auf die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

X.            Schriftform, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

10.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Ziffer.

10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungen auf das UN-Kaufrecht (CISG).

10.3 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Mühlen, Niedersachsen, Deutschland.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vechta, Deutschland.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der gesamten Bedingungen sowie der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen unvollständig sind.

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